17.02.22 - Seit 1. Januar 2022 ist die neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) in Kraft. Informieren Sie sich über das Wichtigste für die Metall- und Stahlbaubranche.
Seit 1. Januar 2022 ist die neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) in Kraft. Sie finden die relevantesten Änderungen für die Metall- und Baubranche exklusiv auf einer Informationsseite, die wir für Sie zusammengestellt haben.
Voraussetzung zur Umsetzung des auf der Seite beschriebenen, vereinfachten Verfahrens ist die Mitgliedschaft und Anwendung der Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Metallgewerbe. Zur Vereinfachung haben wir Ihnen hierfür ein Informationsvideo und weitere Hilfsmittel von der Branchenlösung Forum für Arbeitssicherheit und der Suva zum Herunterladen bereitgestellt.
Kompakt informiert: Revidierte Bauarbeitenverordnung 2022